Einige Leute benötigen, um auf einer Party oder Veranstaltung zu recht zu kommen, eine unterstützende Person.
Diese Unterstützung kann zum Beispiel notwendig werden, um bauliche Barrieren auszugleichen:
- ein Bier am hohen Tresen bestellen
- die Garderobe im Dachgeschoss ausfindig machen
- überhaupt erstmal in den Laden kommen…
Auch wenn diese baulichen Barrieren nicht vorhanden sind oder kein Problem darstellen, ist eine unterstützende Person manchmal notwendig. Beispielsweise in der Form einer Assistentin, die den Weg durch die Massen ebnet, den Klogang möglich macht oder als emotionale Unterstützung zur Seite steht.
Um diese Notwendigkeit einer unterstützenden Person anzuerkennen, wird an vielen Orten der kostenlose Eintritt einer „Begleitperson“ ermöglicht.
Für betroffene Personen ist dies jedoch oft mit einem Rechtfertigungs- und Erklärungszwang verbunden, der bereits vor der Veranstaltung die Lust auf dieselbe vergehen lässt.
Menschen mit einer offiziell anerkannten Behinderung haben oft einen Behindertenausweis, in dem die Notwendigkeit einer Begleitperson gekennzeichnet ist.
Da es jedoch viele Menschen gibt, die aufgrund der damit verbundenen Stigmatisierung und Pathologisierung lieber erst gar keinen Behindertenausweis beantragen, ist es wichtig, Unterstützungsnotwendigkeit auch ohne schriftlichen Nachweis zu akzeptieren.
„Ach echt? DU bist behindert? Das hätt ich jetz ja nich gedacht.“
Wenn Menschen die Notwendigkeit einer Begleitperson geltend machen, sollte ihnen geglaubt werden. Es sollte die Grundannahme bestehen, dass sie, und nicht die Person hinter der Kasse Expert_in für die eigene Lebenslage ist.
Immer wieder vor einer fremden Person erklären zu müssen, wofür man genau Hilfe bräuchte, ist entblößend und geht nicht alle etwas an.
Und wer sich jetzt fragt, ob dadurch nicht viele Leute diese Regelung missbrauchen könnten, erhält eine Gegenfrage: Angesichts des gesellschaftlichen Stands von Behinderung und Krankheit, was denkst du, wie viele Personen sich diese Rolle freiwillig zum Sparen eines Eintrittsgeldes zulegen?